Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Friedrich Breder von Hohenstein bekundet, daß er die Hälfte vom 16. Teil des Zehnten zu Staffel in der Grafschaft Diez mit Wissen und Willen des Junkers Johann, Herrn zu Helfenstein, Erbmarschalls des Erzstifts Trier, von dem er seinen Zehntteil zu Lehen hat, dem Philipp auf dem Graben und dessen Frau Metze laut der Haupturkunde gegen eine Geldsumme versetzt hat mit der Verpflichtung, den Zehntteil binnen 10 Jahren wieder abzulösen. Würde die Ablösung bis dahin nicht erfolgen, so darf der Junker von Helfenstein oder dessen Erben nach dem 15. August und 8. September ('affter den tzweyn unser lieben frauwen tagen') gegen die in der Haupturkunde ausgewiesene Pfandsumme den Zehntanteil ablösen. Doch soll er dem Aussteller oder dessen Erben wieder nach Lehnsrecht überlassen werden, wenn diese später die Hauptsumme und den etwaigen Schaden bezahlen. - Siegel des Ausstellers.
Datierung
1463 Juni 29
Originaldatierung
Uff sent Peters und Pauwels tag apostolorum 1463
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament mit Spuren des Siegels. - Rückvermerk (15. Jh.): 'Lehenbreff'
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 1121
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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