Identifikation
Titel
Erlass einer Policeyverordnung der Regierung Rödelheim an den Interimsschultheißen Johannes Bley zu Einartshausen des Inhalts, dass Juden bei Strafe von 5 fl. verboten sein soll, bei Nacht über das Feld oder auf den Straßen zu gehen, und dass sie keine Betteljuden beherbergen dürfen, dass sie kranke Juden alsbald wieder fortschaffen sollen, sofern sie nicht an Schabbat ankommen und nach den Jüdischen Gesetzen erst nach dessen Beendigung gehen brauchen. Im Übrigen sollen fremde Juden nur für ein Nachtlager beherbergt werden dürfen, wobei der längere Aufenthalt der fremden Juden Leser und Moses (Mousche) noch erklärt werden muss.
Laufzeit
1758
Bestellsignatur
F 24 C Nr. 138/7 (2), zu Datum
Vermerke
Enthält
Entwurf eines Regierungsdekrets von 1758 Januar 2