Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Schiedsspruch zwischen Graf Johann I. und Wigand von Seigertshausen
Datierung
1333-04-11
Originaldatierung
Vnd sprach daz reiht noch Cristes geburt drizenhundert iar vnd in dem driuntrizigesten iare an dem suntage noch Osteren.
Alte Archivsignatur
H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum.
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Ritter Volpert Lützelkolben (Lutzelkolbe) entscheidet als Schiedsmanmn (aberman) über den Rechtsstreit (dy sache) zwischen Graf Johann [I.] von Ziegenhain (Zigenhein) einerseits und Wigand von Seigertshausen (Sigartshusen) andererseits: Nach Wigands Aussage hat der Graf ihn, trotz Wigands Mahnung wegen des bei ihm erlittenen Schadens, nicht entschädigt, worauf Wigand den Grafen pfändete. Der Graf beglich darauf hin einen Teil seiner Schuld, jedoch nicht ausreichend, so dass er nun von Schiedsmann Lützelkolben dazu angehalten wird Wigand gänzlich und für alle erlittenen Schäden und Verluste zu entschädigen. Allerdings sollen auch die gegenseitig erlittenen Schäden und Verluste, die durch die bisher stattgefundenen Pfändungen beide Seiten erlitten haben, verglichen werden, und falls diese bei Graf Johann größer sind, als bei Wigand, hat dieser an den Grafen die Differenz zu zahlen.
Siegler
Lützelkolben, Volpert, Ritter
Formalbeschreibung
Pergament; Siegelrest anhängend.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Original |