Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Worms (Domstift): Kaiser Ferdinand bekundet, daß ihm Bischof Dietrich von Worms zu Wissen gab, daß Leibeigene anderer Herrschaften sich in der Obrigkeit und Gebiet seines Stifts niedergelassen hätten, wodurch sich 'zwispalt und unrichtigkhait' ergeben haben, die sich noch fortsetzen würden. Der Bischof habe ihn gebeten, ihm ksl. Freiheiten gegen die Leibeigenen einzuräumen. Der Aussteller hat dem Bischof die Gnade und Freiheit erwiesen, daß er, das Cyriakusstift in Neuhausen und andere Stifte [der Diözese] nicht mehr verpflichtet sind, Leibeigene, die als Wildfänge angesehen werden, in ihren Flecken und Dörfern aufzunehmen, es sei denn, sie wurden von ihren jeweiligen Dienstherren aus der Leibeigenschaft entlassen. Der Aussteller gebietet allen Untertanen des Reichs bei seiner und des Reiches schwerer Ungnade, den Bischof, seine Nachfolger und die Stifte seiner Diözese an dieser Gnade und Freiheit nicht zu behindern.
Datierung
1559 Juli 12, Augsburg
Alte Archivsignatur
A 2 Worms (Domstift), 1559-07-12
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
Worms, Hochstift
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Worms (Domstift):
Rückvermerk
Mitte unten: R(egistra)ta Mathias Paul Straßberger. Am linken Rand: Tax Zwelff Goldgulden
Unterschriften
Unter dem Bug links: [1] A
[2] Daniel Archiepiscopus Moguntinensis, Archicancellarius
[3] V(idi)t Seld.. [?]. Am unteren Rand: Des Bischof zu Wormbs Freyhait wider die Wildfeng und leibaignen Leüth. Auf dem Bug rechts: Ad mandatum sacrae Caesareae Maiestatis proprium, [NN] Haller
Siegler
der Aussteller (Majestätssiegel)
Formalbeschreibung
Ausf., Perg., schw.-silb. Schnur hängt an, Sg. abgef.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|---|
Detailseite | Original | Urkunde |