HStAD Bestand B 16 Nr. 11

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern
Alle Digitalisate anzeigen...

Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1613 März 26

Originaldatierung 

Geschehen zu Preßburg, 26. März 1613

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Kaiser Matthias bestätigt den Brüdern Hans, Wilhelm und Reinhard von Gemmingen für sich selbst und zusammen mit Conrad von und zu Liebenstein und Wyrich von Gemmingen als Vormünder der hinterlassenen Söhne Eberhards von Gemmingen, nämlich Philipp, Melchior, Reinhard und Hans Sigmund von Gemmingen für sein Schloß und Dorf Dreschklingen im Kraichgau mit zugehörigen Gemarkungen und Bezirken verliehene Hochgerichtsbarkeit (Stock und Galgen). Hochgericht und Blutbann wird ihnen nach Lehensweise verliehen, 'solch Halsgericht auch mit zehen oder zwölf ehrbaren dauglichen Männern von ihren oder anderen gerichtbar - und vogtbaren Hindersassen zu besetzen.' Gelübde und Eid wegen des Lehens und Blutbanns wurde durch den Agenten Leander Rüepl abgelegt

Siegler 

Großes Majestätssiegel in Holzkapsel, hängt an schwarz-gelber Seidenschnur an

Formalbeschreibung 

Original Pergament Unterschrift des Kaisers unter der Plica; Auftrags-, Kanzlei- und Taxationsvermerke

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat TIF
Detailseite Original Urkunde