Identifikation (Urkunde)
Datierung
1491 Februar 26
Originaldatierung
Geben uff Sambstag nach kathedra Petri unnd Crists gepurt viertzehenhundert und im ein und neuntzigsten iarnn
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Margarete von Steinau genannt Steinrück geborene von Hatzfeld, Witwe Hildebrands von Steinau genannt Steinrück, bekundet, dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und das Kloster Fulda ihr laut einer Schuldverschreibung 2600 rheinische Gulden schulden. 420 Gulden wurden bereits zurückgezahlt, 320 Gulden bereits an Margaretes verstorbenen Mann. Damit schulden Abt und Kloster Margarete laut den Quittungen noch 2180 Gulden. Margarete bekundet für sich, ihre Kinder und Erben, dass der Abt wegen einer akuten Notlage mit Zustimmung von Konrad (Contz) von Steinau genannt Steinrück und Gottschalk von Buchenau weitere 346 gute rheinische Gulden bezahlt hat. Damit hat Margarete von der Gesamtsumme 766 Gulden einschließlich Zinsen erhalten. Margarete erklärt die erste Schuldverschreibung für ungültig; die ausstehenden 1834 rheinische Gulden zuzüglich Zinsen müssen aber noch bezahlt werden. Zusätzlich wird in einem Vertrag vereinbart, dass Margarete und ihre Kinder für Burg und Amt Fürsteneck für die Instandhaltung der Burg und andere Maßnahmen (bew unnd annders) 40 Gulden erhalten. Diesbezüglich erhebt Margarete keine Ansprüche mehr. Lediglich die erwähnte Geldschuld muss noch beglichen werden. Konrad und Gottschalk bekunden, dass ihre Schwägerin die Abschlagszahlung erhalten hat und das Geld zum Wohl ihrer Kinder verwendet wird. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)
Siegler
Margarete von Steinau genannt Steinrück, Konrad von Steinau genannt Steinrück, Gottschalk von Buchenau
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 601-603
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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