HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 2279

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1747 März 2

Originaldatierung 

... der geben ist zu Wien den zweyten tag monaths Martii nach Christi unsers lieben Herrns und Seeligmachers gnadenreicher geburt im siebenzehen hundert sieben und vierzigsten unsers reichs im zweyten iahre

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Kaiser Franz I. bekundet, dass Amand [von Buseck], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich verliehenen Regalien, Privilegien, Lehen und Einkünfte des Klosters Fulda gebeten hat, wie sie dem Abt von Franz' verstorbenem Vorgänger, Karl VI., 1739 Mai 20 (den zwanzigsten Maii siebenzehen hundert neun und dreysig) bestätigt worden sind [vgl. Nr. 2254]. Franz bestätigt diese Privilegien und Regalien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Fürsten von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Amand gelobt durch seine Bevollmächtigten, Theodor von Hanxleden und Gerhard Bree, Amands Rat und Agent am kaiserlichen Hof, unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Der Abt und das Kloster Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Wien. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5, Seite 6 und 7, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabte...

Unterschriften 

(Franz

vidit reichsgraf Colloredo manu propria

ad mandatum sacrae caesarae / maiestatis proprium / Andreas Mohr)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament in rotem Samteinband, mit schwarz-gelber Seidenschnur angehängtes Majestätssiegel

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Registraturvermerk auf S. 12: (Collationiert und registriert / J[ohann] H[einric]h von Alpmanshoven manu propria).

Rudolph Joseph Reichsgraf von Colloredo-Waldsee [geboren 1706 Juli 6, gestorben 1788 November 1], seit 1745 Reichsvizekanzler, vgl. NDB 3 (1957) S. 329.

Vgl. Nr. 2254.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
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