HStAM Bestand Urk. 18 Nr. 507

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Einigung zwischen Cappel und den von Gilsa über ihre Rechte am Hof Lanertshausen

Datierung 

1458 April 24

Originaldatierung 

Datum [...] mo cccc [...]tavo, feria [...] post festum Georgii

Alte Archivsignatur 

Urk. A II Kl. Cappel 1458 Apr. 24

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Die Brüder Heinrich und Albrecht von Gilsa, wohnhaft zu Ropperhausen, bekunden für sich und ihre Erben, daß sie sich mit Abt Konrad von Cappel über den Hof zu Lanertshausen (Nandershusen) in der Weise geeinigt haben, daß das Stift den Hof nach seinem Nutzen und Willen verleihen solle, sie ihn dagegen, wie schon ihre Vorfahren, von Hessen zu Lehen tragen wollten. Die Hofleute werden verpflichtet, den von Gilsa zur Kirmes (kyrchmesse) jedes Jahr ein Faß Bier in Homberg zu holen und auf deren Schloß zu Ropperhausen (yn vnszer husz) zu bringen. Hinsichtlich der Gerichtsbarkeit wird beschlossen, sie zwischen dem Stift und den Adligen zu teilen. Die Hofleute sind gehalten, einmal im Jahr vor dem Gilsa'schen Gericht zu Ropperhausen zu erscheinen und alle 'schlechte Buße' dem Abt 'heimzutragen'. Was aber 'Hals und Hand' berühre, das hätten die Brüder von Gilsa oder ihre Nachkommen selbst zu strafen.

Rückvermerk 

--- (Inventar 1527) xcv

Zeugen 

---

Siegler 

die Ausst.

Formalbeschreibung 

Ausf. Perg., duch Moder fast vollst. zerstört und auf Pappe aufgezogen. - Die beiden urspr. anh. Sg. fehlen

Weitere Überlieferung 

---

Druckangaben 

---

Literatur 

Helbig: Amt Homberg (wie Nr.2) S.70

List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.196

Reuling: OL Ziegenhain (wie Nr.2) S.106

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Original