Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Einigung zwischen Cappel und den von Gilsa über ihre Rechte am Hof Lanertshausen
Datierung
1458 April 24
Originaldatierung
Datum [...] mo cccc [...]tavo, feria [...] post festum Georgii
Alte Archivsignatur
Urk. A II Kl. Cappel 1458 Apr. 24
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Die Brüder Heinrich und Albrecht von Gilsa, wohnhaft zu Ropperhausen, bekunden für sich und ihre Erben, daß sie sich mit Abt Konrad von Cappel über den Hof zu Lanertshausen (Nandershusen) in der Weise geeinigt haben, daß das Stift den Hof nach seinem Nutzen und Willen verleihen solle, sie ihn dagegen, wie schon ihre Vorfahren, von Hessen zu Lehen tragen wollten. Die Hofleute werden verpflichtet, den von Gilsa zur Kirmes (kyrchmesse) jedes Jahr ein Faß Bier in Homberg zu holen und auf deren Schloß zu Ropperhausen (yn vnszer husz) zu bringen. Hinsichtlich der Gerichtsbarkeit wird beschlossen, sie zwischen dem Stift und den Adligen zu teilen. Die Hofleute sind gehalten, einmal im Jahr vor dem Gilsa'schen Gericht zu Ropperhausen zu erscheinen und alle 'schlechte Buße' dem Abt 'heimzutragen'. Was aber 'Hals und Hand' berühre, das hätten die Brüder von Gilsa oder ihre Nachkommen selbst zu strafen.
Rückvermerk
--- (Inventar 1527) xcv
Zeugen
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Siegler
die Ausst.
Formalbeschreibung
Ausf. Perg., duch Moder fast vollst. zerstört und auf Pappe aufgezogen. - Die beiden urspr. anh. Sg. fehlen
Weitere Überlieferung
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Druckangaben
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Literatur
Helbig: Amt Homberg (wie Nr.2) S.70
List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.196
Reuling: OL Ziegenhain (wie Nr.2) S.106
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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