Identifikation (Prozessakte)
Titel
Johann Geismar (auch Gesner), Amöneburg, gegen Kurmainzisches Hofgericht, Mainz, Thomas Hartmann, Bäcker, Amöneburg
Laufzeit
1543-1585
Alte Archivsignatur
Wetzlarer Generalrepertorium G 758
Provenienz (Justiz)
(Vor-) Provenienzen
1. Schultheiß und Schöffen des Stadtgerichtes Amöneburg 1557
2. Kurmainzisches Hofgericht, Mainz 1570
3. RKG (1543-) 1571-1585
Weitere Angaben (Prozessakte)
Sachverhalt
appellationis: Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils des bekl. Hofgerichtes vom 15.9.1570, Anspruch auf Abweisung aller Ansprüche des Bekl. auf Räumung der vom Kl. von Hedwig, Witwe des +Hans Diethmar im Jahre 1543 gekauften Güter, da die Güter, die angeblich von Hartmann Hartmann, Kleriker, dessen illegitimer Sohn der Bekl. ist, herrühren, vom Kl. guten Glaubes rechtmäßig erworben worden sind, auch durch die jahrzehntelange gutgläubige Innehabung ersessen sind, zudem der Bekl. als illegitimer Sohn eines Klerikers nicht erbberechtigt ist, wogegen der Bekl. einwendet, daß ihn sein Vater rechtmäßig zum Erben eingesetzt hatte, die Güter auch von Hedwig, Mutter des Bekl. innegehabt worden waren, die während der langjährigen Abwesenheit des Bekl. in Kenntnis seiner Erbansprüche über die Güter nicht verfügen durfte
Vermerke
Enthält auch
Quad. 9: Güterverzeichnis (1543)
Quad. 6,19: vorinstanzliche Akten, darin: Zeugenverhöre (ab 1577)
Quad. 17: Armutszeugnis (1572)
Quad. 22: Vertrag (1585)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
7 cm Stapelhöhe
Prokuratoren:
für Kl.: Lic. Wilhelm Höglin 1570, Dr. Jacob Seckel 1576, Dr. Christoff Behem 1577
für Bekl.: Dr. Ludwig Stahel 1572, Dr. Johann Buntz 1574
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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