Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kune von Falkenstein, Koadjutor des Erzbischofs zu Trier, bekennt, daß Graf Gerhard zu Diez und seine Frau Gertrud ihn in ein Viertel ihrer Grafschaft eingesetzt und ihm alle ihre Schlösser außer Dehrn, Laurenburg und Kirberg geöffnet haben, daß er sich dafür verpflichtet habe, die Grafschaft zu schützen und jährlich nur in einem Orte Herberge zu nehmen von den Zenten und Dörfern, die aufgezählt sind nämlich: Arde der grunt und Ellar, je zu 4 Zenten gerechnet, Schupbach, Dehrn, Frondorf, Salz, Hundsangen und Altendiez, je zu 1 Zente gerechnet, (Alt)weilnau mit sämtlichen Zenten, die Dörfer (Kalten)Holzhausen und Kaldenbach, die bei einander liegen, Dauborn, Eufingen, Kamberg, Erbach, Oberselters, Weyer am Duneberg, Ennerich bei Runkel, (Nieder)Erbach und Görgeshausen (Jeringschusen); daß bei einer beabsichtigten Veräußerung der Grafschaft das Trierer Stift vorher Nachricht und gleiche Erwerbsbedingungen erhalten soll.
Datierung
1362 Mai 9
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Original, Pergament, grünes Siegel des Ausstellers wenig verletzt
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
nicht bei Goerz, siehe Arnoldi 2, 86; siehe U 588
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|---|
Detailseite | Original | Urkunde |