Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Peter Schmidt und seine Frau Margreta sowie Adams Hen und seine Frau Margreta bekunden, daß Liebmut von Waldmannshausen, Äbtissin, und der Konvent des Gotteshauses und Klosters Gnadenthal ihnen deren Hof und Güter zu Gnadenthal, welche diese bisher selbst bebauen ließen, auf 6 Jahre laut Urkunde ('nach ußweyssung unserer daruber habender verlenungk') verliehen haben. Für die Einhaltung dieses Vertrags setzen sie zu Bürgen: Schmits Henn von Erbach ('Ir-'), Best Langenbach, Gerichtsschreiber zu Camberg, Henrich Waldtschmit von Oberselters und Hieronimus Breß von Schwickershausen. Zeigen die Aussteller sich säumig, so kann das Kloster 200 Gulden von den Bürgen einziehen. Auch kann das Kloster sich dann an ihre Güter halten, soweit sie nicht den Bürgen haften. - Siegel des Gerichts Camberg ('-burgk'), das Schultheiß und Schöffen ankündigen.
Datierung
1572 Februar 28
Originaldatierung
Gescheen uff donnerstags nach cathetra Petri 1572
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament W 28,178 mit einem Siegel: Durchmesser 3,1 cm, im Siegelfeld bis in die Legende hineinragend ein gezinnter Turm mit Zeltdach und beiderseits einem Erker, in der Mitte eine unten gezinnte Öffnung mit zwei schreitenden herschauenden Löwen, darunter etwas nach rechts verschoben ein Tor, Umschrift: 's(igillum) opidi kainberg' (Abbildung: O. Renkhoff, Die Siegel und Wappen von Herborn und Haiger, in: Nass. Annalen 62, 1951 Tf. 3,7 zwischen S. 112 und 113). - Kopie, Papier (18. Jh.) W 28,220
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, Zisterzienserinnenkloster Gnadenthal, Nr. 1109
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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