Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Der Stellvertreter des Offizials der geistlichen Kurie zu Koblenz, Trierer Diözese, an alle ihm unterstellten Priester mit und ohne Seelsorge, Kleriker und Notare, die um die Ausführung dieses ersucht werden: Von seiten des Erzbischofs Johann von Trier ist ihm auseinandergesetzt worden, daß der gesamte Klerus der oberen und unteren Trierer Diözese, Prälaten, Pröpste, Äbte, Äbtissinnen, bepfründete Kanoniker, Archipresbyter, Kirchen, Pastoren, Vikare und Konvente nach alter, unverbrüchlicher Gewohnheit verpflichtet sind, die erzbischöfliche Investitur des erwählten Bischofs, die 'jura consueta ac pallii' genannt werden, abzulösen, und daß jener Erzbischof diese Subsidien einmal und wiederum wegen Steuern des Heiligen Römischen Reichs, nämlich vier, genannt vorradt, und fünf, genannt 'baregeldt', verschoben, dann aber der Siegelbewahrer ('sigillifer') der Kurie als deputierter Kommissar und Kollektor jener Subsidien zur Zahlung derselben und jener Reichssteuern ermahnt und schließlich gegen die Säumigen das Recht der Exkommunikation erlangt hat. Um aber nichts zu übereilen, befiehlt er den Angeredeten, die Äbtissin ('dominam abbatissam') und den Konvent in Gnadenthal auf den Tag nach Circumcisio, den 2. Januar, zur Stunde der Prim vorzuladen, damit diese den Nachweis der Zahlung erbringen oder triftige Gründe dagegen geltend machen. Auch wenn jene nicht erscheinen, wird auf Antrag der erscheinenden Partei in der Sache fortgeschritten werden. Der Tag der Ausführung dieses ist dem Aussteller mitzuteilen.
Datierung
1555 Dezember 11
Originaldatierung
D. 11. Dezember 1555
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Gleichzeitige beglaubigte Kopie von Notar Jodocus Virneckel mit dessen Unterschrift und Spuren des aufgedrückten Siegel. - Rückvermerk anderer Hand: 'ist niichst gegeben worden vermoghe der privilegii, so die churfurstliche Trierise rethe gesehen und gelesen'
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, Zisterzienserinnenkloster Gnadenthal, Nr. 1081 a
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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