Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Johann von Langenau und Cone von Reifenberg, Amtmänner zu Diez, bekunden, daß zwischen den Herren des Liebfrauenstifts zu Diez und der Gemeinde Hahn ('Hane') im Kirchspiel Salz Streit bestand wegen eines Zehnten nebst Rückstand von etlichen Gütern zu Hahn, den die Stiftsherren forderten, während die Gemeinde behauptete, sie habe seit Menschengedenken keinen Zehnten davon gegeben, und sich auf ihren Besitzstand bezog, und daß die Parteien vor Mannen und Burgmannen zu Diez zu Recht kamen. Die Aussteller entscheiden gütlich dahin, daß die Stiftsherren auf den vermeintlichen Rückstand verzichten und die von Hahn den Zehnten jährlich so geben sollen, wie sie ihn von andern Feldern dem Stift entrichten. Das Stift soll tragen, was das Manngericht gekostet hat. Keine Partei soll mit geistlichem oder weltlichem Recht hiergegen vorgehen. - Siegel beider Aussteller.
Datierung
1455 April 20
Originaldatierung
Geg. 1455, uff sondag g(e)n(an)t misericordia domini
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament (mit Feuchtigkeitsschäden). Beide Siegel ab. - Kopie, Papier (17. Jh.) W 20, Kopiar I Blatt 44r-v. - Kopie, Papier (18. Jh., von Ausfertigung) W 20,152 und W 20, Kopiar III
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 560
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Urkunde | ||
Detailseite | Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) |