Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Gottfried von Eppstein, Propst des St. Petersstifts zu Mainz, bekundet, daß Graf Gerhard von Diez seine Zustimmung gab zur Abtrennung der Kirche zu Weilbach ('de inferiori villa Wile-') von der Pfarrkirche zu Wicker, Mainzer Diözese. Er verspricht deshalb zugleich für seine Nachfolger, den Grafen und seine Erben an dem Recht der Verleihung und des Patronats über die Kirche zu Weilbach, das dem Grafen zusteht, niemals zu hindern. - Siegel des Ausstellers.
Datierung
Mainz, 1304 Mai 21
Originaldatierung
D. Maguntie. 1304, 12. kalendas Junii
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament W 106,36 mit stark versehrtem abhängendem Siegel. - Kopie, Papier (18. Jh.) - - Reg. Sauer Nr. 1351. - 1304 Mai 18 bekundet Siegfried, Herr von Eppstein, ebenfalls, daß Graf Gerhard von Diez seine Zustimmung zu der Trennung der Kirche zu Weilbach von der Pfarrkirche zu Wicker gab, und verspricht, den Grafen und dessen Erben an dem Recht der Verleihung und des Patronats der Kirche zu Weilbach, das diesen zusteht, nicht zu hindern. - Siegel des Ausstellers. - 'D. 1304,15. kalendas Junii' (Ausfertigung, Pergament W 106,35, das abhängende Siegel ab)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 337
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|---|
Detailseite | Original | Urkunde | ||
Detailseite | Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) |