Identifikation
Titel
Reskript: Die Hessische Regierung ist einverstanden, wenn die Gemeindeumlagen ebenso wie öffentliche Steuern nach Maßgabe der vorliegenden gesetzlichen Bestimmungen von den Gemeinde-Einnehmern erhoben werden, und den Landräten die Verrichtung der Obererheber, den Gemeindedienern die Funktion der Untersteuerboten und den Landratsdienern jene der Obersteuerboten übertragen wird (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
Laufzeit
Darmstadt, 1823 Januar 7
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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