Identifikation
Titel
Verordnung: Die monatlichen Zahlungen an die geistliche Witwenkasse sind nach dem Tode des betreffenden Pfarrers oder Schullehrers von den Erben mit gewissen Einschränkungen weiter zu zahlen
Laufzeit
Gießen, [1798] März 9
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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