Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kauf verpfändeter Einkünfte, u. a. vom Silberzins in Wechmar, durch Melchior Spitznas aus Wechmar
Datierung
1557 Juni 15
Originaldatierung
Actum ut supra in litteris
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Melchior Spitznas aus Wechmar [Gem. Günthersleben-Wechmar, Lkr. Gotha] bekundet, dass er die im Folgenden inserierte Verpfändungsurkunde Michael [Landgrafs], Abts von Hersfeld, erhalten hat und verspricht die Einhaltung aller in der Urkunde genannten Regelungen. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1557 Juni 15: Michael [Landgraf], erwählter und bestätigter Abt von Hersfeld, bekundet, dass Melchior Spitznas aus Wechmar zwei Verpfändungen, u. a. vom Silberzins aus Wechmar, die die Vorgänger des Abts, Ludwig [III. Vitzthum von Eckstädt] und Damian [von Knoblauch], getätigt haben [siehe Nr. 1158] und die sich auf 100 Gulden und 80 Gulden Frankfurter Währung belaufen, von Vitus (Vitt) Knorr, dem derzeitigen Inhaber der Verpfändungen, kauft. Es folgen weitere Regelungen zum Rechtsgeschäft, u. a. Anweisungen an die Einnehmer des Silberzinses in Wechmar, zum Pfändungsrecht Melchior Spitznases und zur Einlösung der verpfändeten Einkünfte durch das Kloster Hersfeld. Siegelankündigung und Ankündigung der Unterfertigung des Abts Michael. (Datum anno domini millesimoquingentesimo quinquagesimoseptimo dinstags post trinitatis). Nennung weiterer Personen und Orte.
Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, an Pergamentstreifen anhängendes Siegel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Verpfändung Abt Damians ist nicht im Bestand Urk. 56 überliefert; zur Verpfändung Abt Ludwigs siehe Nr. 1158.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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