HHStAW Bestand 40 Nr. U 553

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Wigand Eschenauer, Priester, Vikar im St. Georgenstift zu Limburg, Trierer Diözese, macht, seines Geistes mächtig, aber körperlich ziemlich schwach, die Zukunft bedenkend, weil man nicht weiß, zu welcher Stunde der Herr kommt, um Rechenschaft zu fordern, um seines Seelenheils willen sein Testament. Zu seinen Testamentaren oder Treuhändern und Testamentsvollstreckern bestellt er die Herren Wicker Wasmodi, Nikolaus genannt Hahn und Petrus von Dehrn ('Derne'), Priester und Vikare im Limburger Stift, die auch zu zweit und einzeln verfügungsberechtigt sein sollen. Sie sollen zuerst seine Schulden und Forderungen begleichen und die unrechten zurückgeben und alles so ausführen, wie es ihnen zum Lobe Gottes und seinem Seelenheil am besten erscheint, als ob sie vor dem Allerhöchsten Rechenschaft ablegen wollten. Seinem gnädigen Herrn, dem Erzbischof von Trier, bestimmt er 6 Gulden in bar. Den allgemeinen Präsenzen des Limburger Stifts vermacht er 2 Mark Gülte Limburger Währung, damit das Fest der 11000 Jungfrauen in gebührender Feierlichkeit mit Orgelmusik und Gesängen ('in organis et canticis') am 3. November ('in crastino animarum') im Stift begangen wird, und zwar soll je ein Drittel bei der ersten Vesper, bei der Matutin und dem Hochamt ('in summa missa') verteilt werden, und weitere 30 Pfennig, die er außerdem gestiftet hat, sollen bei der ersten Vesper vertrunken werden ('debibentur'). Diese 2 Mark Gülte fallen am Sonntag Lätare von der Fleischschirn ('de macello') des Henne Fricke und die 30 Pfennig vom Hause des Gerhart Schreiber am Kornmarkt ('in foro siliginis'). Sein Haus, das bereits Herr Wicker bewohnt, vermacht er dem Altar der Jungfrau Katharina im Limburger Stift, genannt neuer Altar der heiligen Katharina. Das Haus entrichtet 1 Schilling Pfennig den allgemeinen Präsenzen des Stifts. Der Keller, der sich unter dem Haus und seinem damit verbundenen Nachbarhaus befindet, dort wo man auf den Berg geht, genannt 'under den ulen', soll von beiden Häusern zu gleichen Teilen gemeinsam benutzt werden. Falls die Besitzer oder deren Erben ihn teilen wollen, soll jeder die Hälfte erhalten, und die Erben des vorgenannten neuen Hauses 'under den ulen' sollen einen Weg und einen Treppeneingang von diesem Haus zu ihrem Kellerteil machen, ohne damit das andere Haus am freien Durchgang zum Keller zu hindern. Beide Häuser sollen sich der unteren Tür ('hostio seu ianuo inferiori'), wo man von den Gaden ('de tuguriis') zu jenem Keller geht, bedienen können, um ganze Fässer ('integra vasa seu lagenas') Wein oder Most im Herbst hereinzubringen und herauszuholen und auch wenn die Weine umgefüllt werden ('transvasantur') und bei allen andern Gelegenheiten. Die Besitzer des neuen Hauses dürfen jedoch die untere Tür nicht zum Weinausschank ('ad propinandum vinum') gebrauchen. Jenem Altar vermacht er ferner: sein Missale und 1/2 Mark Gülte Limburger Währung, fällig am Sonntag Invokavit, von einem Garten, den Wigant Osterlint bebaut, gelegen in der Straße, genannt in dem engen Gäßchen, gegenüber dem Schafsberg, und 8 Groschen Gülte, fällig am 2. Februar ('in festo purificacionis beate Marie gloriose virginis'), vom Garten des Metzgers ('macellarii') Henne Fricke. Dem Altar des heiligen Apostels Petrus im Limburger Stift vermacht er: seinen Garten, der 4 Pfennig dem Chor des Limburger Stifts zinst, jenseits der Brücke neben dem Garten des Klosters Eberbach ('dominorum de Er-') und bei dem Garten Ruckers des Fischers ('piscatoris') gelegen, mit allen Rechten und Zubehörteilen; 4 Achtel Korn sowie am 11. November ein Huhn Gülte, die Heinrich Opilio zu Elz von 1 1/2 Morgen Acker gibt, von denen 1/2 Morgen beim Morgen des Hospitals, genannt an dem Graben, und 1 Morgen unterhalb des Eichenbusches liegt, die stets ungeteilt bei einem Erben bleiben sollen und deren neuer Besitzer bei der Übernahme, sooft ein Besitzwechsel eintritt, 2 Quart besseren Weins zu geben hat; ferner 1/2 Malter Korngülte, die Hermann 'Pytane' gibt; 2 Achtel Korn, die Wigand Schilling von Offheim ('Uff-') von einem M. Acker beim Dorf Elz unterhalb der 'Koten' gibt; 2 Groschen oder Tournosen, die Werner, Mann der 'Engeldr(ersen)', am 29. Juni ('in festo Petri et Pauli beatorum apostolorum') von dem Weingarten an dem 'Gackenbergere' gibt. Er vermacht ferner: dem St. Nikolausaltar im Hospital zu Limburg seinen Weingarten jenseits der Brücke beim Weingarten des 'Contze Geris(en)' mit allen Rechten, Gewohnheiten und Zubehörteilen, der jährlich seinen Zehnten und sonst nichts gibt, sowie sein Brevier; den Wilhelmiten in Limburg 3 Schilling Pfennig, fällig am Sonntag Lätare, von dem Hause in der Untergasse unterhalb der Diezer Pforte, das Gela genannt die Sypelsche bewohnt; den Minoritenbrüdern in Limburg eine Gülte von 3 Schilling und 1 Fastnachtshuhn, fällig am Sonntag Lätare, außerhalb der Diezer Pforte hinter der alten Badstube, die Katherina, Witwe des Tyle Imeler, gibt, sowie 4 Gulden in bar; den Dominikanern ('predicatoribus') in Koblenz 3 Gulden und Bruder Johann Schram 1 Gulden bar; den Karmelitern in Boppard 3 Gulden und Bruder Her(mann) 1 Gulden bar. Ferner vermacht er Meckel, seiner Magd ('ancille'), auf Lebenszeit 4 Malter Korngülte Limburger Maß von seinem Hof ('curia') und seinen Gütern in Offheim. Apelo, der jetzige Hofmann ('colonus'), und dessen jeweiliger Nachfolger sollen ihr die Gülte jährlich zwischen dem 15. August und 8. September auf eigene Kosten nach Limburg auf das von ihr gewiesene Haus liefern. Nach ihrem Tod sollen die 4 Malter Gülte auf seine Erben übergehen. Der Meckel vermacht er ferner sein Bett ('lectum seu stratum') mit einem besseren Unter- und Obergewand ('cum toga et tunica melioribus') und seiner Magd Else das Bett, in dem sie schläft. Alle seine Bücher abgesehen von denen, über die er sonst verfügt hat, vermacht er Kuno Schultheiß, Schöffe zu Limburg, dessen Frau Elisabeth und deren Kindern. Denselben vermacht er sein neues Haus 'under den ulen' mit der Hälfte des Kellers, wie oben erwähnt. Zum Erben seines sonstigen beweglichen und unbeweglichen Nachlasses bestimmt er Otto, Sohn des Otto Eschenauer, der ein Sohn seines + Bruders Johannes ist, an Stelle von dessen Vater. Sollte Otto kinderlos sterben, dann sollen die Güter ohne gerichtliche Verhandlungen ('sine omni strepitu alicuius iudicis') sogleich auf seine übrigen rechtmäßigen Erben übergehen, die die Güter ohne Widerspruch anderer besitzen sollen. Seinen Testamentaren vermacht er je 4 Gulden bar. Würden sie Mühe und Schaden bei Ausführung seines Testamentes haben, so sollen sie den Ersatz von seinen Gütern nehmen. Alles, was nach seinem Tode an irgendwelchen Orten oder bei irgendwelchen geistlichen oder weltlichen Personen gefunden wird an Getreide ('in blado, in annona'), Wein und andern Sachen, Hausrat und Bettzeug ('supellectilibus') und auch Schulden und Forderungen ('debitis'), ohne daß er darüber hier oder später verfügte, vermacht er seinen nächsten Erben und seinem Neffen Otto, wie oben bestimmt ist. Dies Vermächtnis soll, wenn nicht nach Testamentsrecht, so doch nach dem der Kodizille oder einer andern letztwilligen Verfügung gelten. Er behält sich das Recht des Widerrufs und der Änderung vor. - Es siegeln der Aussteller und Nikolaus von Montabaur, Pleban des Limburger Stifts, mit dem Siegel der Pfarrei. - Vor den Herren Volpert, Kanoniker, und den vorgenannten Testamentaren Wicker, Nikolaus und Petrus von Dehrn sowie Konrad von Diebach ('Dypp-'), Heinrich Hoberchen und Johann von Köln, Vikaren im Limburger Stift, Johann unter den Gaden und Meinhard dem Schneider ('sartori'), Bürger ('opidanis') zu Limburg. - Thilemann Ehlen ('Elhem') von Wolfhagen, Kleriker Mainzer Diözese, wohnhaft in Limburg, kaiserlicher Notar, bekundet seine Anwesenheit, die Niederschrift auf Verlangen des Testators und die Beifügung seines Zeichens.

Datierung 

Limburg, 1386 Oktober 29

Originaldatierung 

Acta sunt hec 1386, indictione nona, die mensis Octobris 29., hora vesperarum vel quasi diei eiusdem, subtus novam capellam annexam ecclesie Lympurgensis predicte versus septentrionem, pontificatus sanctissimi in Christo patris ac domini nostri, domini Urbani divina providencia pape sexti anno octavo

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament. Von den beiden Siegeln das 2. (der Pfarrei) ab. - Rückvermerk (15. Jh.): 'Testamentum domini Wygandi Eschenaur'. - - Erwähnt bei Wyß, Chronik 139 Nr. 35 unter Ausziehung der deutschen Wörter

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 704

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde