HHStAW Bestand 168 d Nr. U 5

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Wernher Erzbischof von Trier als Graf und Herr zu Falkenstein und Münzenberg beurkundet folgende Abmachungen mit dem Grafen Philipp von Nassau-Saarbrücken: 1) Philipp übergibt ihm sein Drittel am Gerichte zu Gambach mit Dörfern, Gerichten, Gefällen u Nutzungen pp. 2) Dafür zediert Wernher dem Grafen erblich seine Hälfte am Dorf und Gericht Reichelsheim mit Zubehör, welche nicht in den Kauf von Bingenheim gehört während er jenes Viertel, das hierin gehört, für sich vorbehält. 3) Zediert er dem Grafen 2500 Gulden von der Wiederlösungssumme (17000 Gulden), für welche Schloß Bingenheim mit Zubehör, das der Graf und Philipp von Falkenstein des Ausstellers Bruder vom Stift Fulda gekauft haben, zu Wiederkauf steht, in welchem Falle der Aussteller 6000 und Graf Philipp 11000 Gulden erhalten sollen, während die früheren Bestimmungen beiden je 8500 Gulden zuerkannten. 4) Verspricht er, die Einwilligung des Abtes von Fulda als Lehnsherren von Reichelsheim auszuwirken. 5) Die dem Grafen einst auf Gambach geschenen Summe sollen getilgt und gelöst sein.

Datierung 

1416 Juni 10

Originaldatierung 

G. Münstermaifeld den 10. Juni 1416

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Original, Pergament, Siegel ab

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Sicherungsfilm Diazo-Duplikatfilm (2009)
Detailseite Original Urkunde