Identifikation
Titel
Anweisung: Kommunalbehörden haben vor Ankauf bereits bestehender Gebäude, die zu gemeindlichen Zwecken Verwendung finden sollen, über die Zweckmäßigkeit eines solchen Ankaufs zuvor die Hessische Oberbaudirektion zu befragen (Ausfertigung vier Mal vorhanden; Überweisungsschreiben vom 25. Juni 1835 anbei)
Laufzeit
Darmstadt, 1835 Juni 5
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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