Identifikation
Titel
Reskript: An Hessische Untertanen sollen Pässe zur Reise nach Frankreich nur unter Bürgschaft der Ortsobrigkeit erteilt werden. Im Pass ist das Alter, der Geburtsort und -tag und der Grund der Reise genau anzugeben. Ausgestellte Pässe von untergeordneten Behörden müssen von der Hessischen Regierung verifiziert sein, ehe sie dem Kaiserlich Französischen Geschäftsträger vorgelegt werden (Ausfertigung drei Mal vorhanden)
Laufzeit
Gießen, 1807 Januar 23
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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