Identifikation
Titel
Verordnung: Vierzehn Tage vor der Ernte soll in den nächstgelegenen Dorfschaften jeweils die anstehende Frucht zu den in der Beilage aufgeführten Konditionen versteigert werden (drei Blatt Anlage: Konditionen)
Laufzeit
Darmstadt, 1771 Mai 15
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
nur Xerokopien
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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