HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1866

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1647 Juni 6

Originaldatierung 

Datum Rome ex aditus [?] novus anno Domini millesimo sexcentesimo quadragesimo septimo indictione decima quinta die vero sexta mensis Iunii pontificatus autem sanctissimi in Christo patris et domini nostri Innocentii divina providentia pape decime anno tertio

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Christoph Widmann, apostolischer Protonotar, päpstlicher Referendar, Generalauditor der Kurie, Richter der Kurie und Generalexekutor, setzt auf Bitte des Joachim von Gravenegg, Abt von Fulda, ein notarielles Transsumpt von mit einer Bleibulle besiegelten Papsturkunden über die Bestätigung der Wahl Joachims zum Abt auf. Die Urkunden sind in jeder Hinsicht unverdächtig. Inserierte Urkunden: 1. Papst Innozenz X. bestätigt Joachim [von] Gravenegg als Abt von Fulda; Joachim hat diese Amt nach dem außerhalb der Kurie erfolgten Tod seines Amtsvorgängers Hermann Georg [von Neuhof], Abt von Fulda, gemäß dem zwischen der deutschen Nation (nationem Germanicam) und dem heiligen Stuhl abgeschlossenen Konkordat durch Wahl durch den Konvent erlangt; die Wahl war unter Teilnahme der zur Wahl berechtigten ordnungsgemäß zustande gekommen; bei seiner Wahl war Joachim bereits Mönch des Klosters und Priester; er stammt aus der Diözese Augsburg und entstammt einer gültigen Ehe adeliger Eltern. Joachim wurde einstimmig (concorditer) in das vakante Amt gewählt, hat die Wahl angenommen und sich dann an das Konsistorium gewandt um vor dem Papst um Bestätigung zu bitten. Der Papst bestätigt ihn nach Beratung im Konsistorium und überträgt ihm die volle geistliche und weltliche Leitungsgewalt über dass Kloster Fulda; er befiehlt ihm, die Wahl anzunehmen und seinen Amtsverpflichtungen getreulich nachzukommen; insbesondere wird er im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Wiederherstellung (reparationi) der Kirche verpflichtet. Ausstellungsort: Rom. Unterschrift: I. Radour. Summi dispositione rectoris. (Datum Rome apud sanctam Mariam maiorem anno incarnationis Dominice millesimo sexcentesimo quadringentesimo septimo pridie Nonas Maii pontificatus nostri anno tertio) [1647 Mai 6]. 2. Papst Innozenz X. befreit den kanonisch vom Konvent und mit päpstlicher Zustimmung gewählten Joachim [von] Gravenegg, Mönch und [Abt] von Fulda, von allen etwa über ihn verhängten Kirchenstrafen. Der Papst spricht Joachim von allen möglichen zukünftigen Kirchenstrafen los; entgegenstehende päpstliche Bestimmungen und die Statuten und Gewohnheiten des Klosters stehen den getroffenen Regelungen nicht entgegen. Unterschrift: I. Radour. Ausstellungsort: Rom. Apostolice sedis consueta clementia. (Datum Rome apud sanctam Mariam maiorem anno incarnationis Dominice 1647 pridie Nonas Maii pontificatus nostri anno tertio) [1647 Mai 6]. 3. Papst Innozenz X. empfiehlt dem römischen König und erwählten Kaiser Ferdinand [III.] Joachim [von Gravenegg], Abt und Mönch von Fulda. Joachim ist nach dem außerhalb der Kurie eingetretenen Tod des Hermann Georg [von Neuhof] vom Konvent kanonisch zum Abt gewählt worden und vom Papst nach Beratung im Konsistorium bestätigt und in einer gesonderten Urkunde mit voller geistlicher und weltlicher Leitungsgewalt ausgestattet worden. Der Papst bittet nun den König den neugewählten Abt zu unterstützen. Ausstellungsort: Rom Unterschrift: I. Radour. Hodie electionem de persona. (Datum Rome apud sanctam Mariam maiorem anno incarnationis Dominice 1647 pridie Nonas Maii pontificatus nostri anno tertio) [1647 Mai 6]. 4. Papst Innozenz X. bekundet dem Konvent von Fulda, dass er die Wahl und Einsetzung des Joachim von Gravenegg, Mönch von Fulda, als Abt von Fulda als Nachfolger des außerhalb der Kurie verstorbenen Hermann Georg [von Neuhof], Abt von Fulda, mit Zustimmung des Konsistoriums bestätigt. Innozenz hat Joachim in einer gesonderten Urkunde die geistliche und weltliche Gewalt über das Kloster übertragen und fordert den Konvent auf, gegenüber Joachim gehorsam und ehrerbietig zu sein und seinen Anweisungen zu folgen. Vom Abt gegen seine Widersacher (in rebelles) verhängte Kirchenstrafen werden bestätigt, so lange bis Satisfaktion geleistet wird. Ausstellungsort: Rom. Unterschrift: I. Radour. Hodie electionem de persona. (Datum Rome apud sanctam Mariam maiorem anno incarnationis Dominice 1647 pridie Nonas Maii pontificatus nostri anno tertio) [1647 Mai 6]. 5. Papst Innozenz X. befiehlt den Vasallen des Klosters Fulda, dem neuen Abt Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda, als Nachfolger des außerhalb der Kurie verstorbenen Hermann Georg [von Neuhof], Abt von Fulda, zu gehorchen. Die Wahl Joachims erfolgte kanonisch und mit Zustimmung des Papstes nach Beratung im Konsistorium. Der Papst hat ihm in einer gesonderten Urkunde die volle geistliche und weltliche Leitungsgewalt übertragen. Daher erteilt er den Auftrag, Joachim Ehre zu erweisen, ihn als Abt anzuerkennen und ihm gehorsam zu sein. Zuwiderhandelnden werden die von Joachim zu verhängenden Strafen und entsprechender Genugtuung angedroht. Ausstellungsort: Rom. Unterschrift: I. Radour. Hodie electionem de persona dilecti filii. (Datum Rome apud sanctam Mariam maiorem anno incarnationis Dominice 1647 pridie Nonas Maii pontificatus nostri anno tertio) [1647 Mai 6]. 6. Papst Innozenz X. gestattet dem neugewählten Joachim [von von Gravenegg], Abt von Fulda, sich von einem katholischen Bischof seiner Wahl weihen zu lassen. Gemäß einer gesonderten Urkunde ist Joachim vom Konvent kanonisch gewählt und vom Papst nach Beratung im Konsistorium bestätigt worden. Der Bischof soll vor der Weihehandlung den in einer verschlossenen Urkunde übersandten Eid (quam sub bulla nostra mittimus introclusam ac formam iuramenti) von Joachim ablegen lassen. Joachim soll darüber eine mit eigenem Boten nach Rom zu sendende besiegelte Urkunde ausstellen. Ausstellungsort: Rom. Unterschrift: I. Radour. Cum nos hodie. Datum Rome apud sanctam Mariam maiorem anno incarnationis Dominice 1647 Nonas Maii pontificatus nostri anno tertio) [1647 Mai 7]. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)

Unterschriften 

(Ita est Iacobus Simoniellus curiae causarum / cancellarie apostolice notarius / T. M. [?] B.... [?] manupropria)

Zeugen 

Sanctus Floridus [?] und Caesar Columna, Notare der Kurie

Siegler 

Christoph Widmann

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, Papiersiegel, Notarszeichen (gestempelt, mit Motto: Tendit ad astra)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Vgl. hierzu auch Nr. 1862, 1863, 1864, 1865.

In der letzten Zeile zwei nachgetragen Textstücke mit Verweiszeichen.

Repräsentationen

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