HStAM Bestand Urk. 18 Nr. 303

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Stiftung einer Fruchtrente aus einem Gut zu Harle an die Cappeler Konventualen Konrad und Heinrich Kellner durch deren Verwandte

Datierung 

1352 April 4

Originaldatierung 

Datum anno domini 1352, feria tertia post Quasimodogeniti

Alte Archivsignatur 

Urk. A II Kl. Cappel 1352 Apr. 4

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Konrad Kellner (Kelnere) und seine Ehefrau Hildegund bekunden für sich und ihre Erben, daß sie einmütig und gemeinsam 1 Malter Fruchtrente, halb Korn und halb Hafer, die sie an einem Gut zu Harle (Harlon) besaßen, welches Werner gen. Leszer (Leyssere) und sein Sohn Konrad innehaben, ihrem Sohn Kpnrad und ihrem Neffen Heinrich gegeben haben. Die Rente soll diesen jährlich auf Michaelis, solange sie leben, in ihren Konvent zu Cappel geliefert werden. Stirbt einer der beiden, so fällt sie ohne Hindernis auf den Überlebenden. Ist auch dieser tot, kommt sie dem Siechenhaus zu zu Herrn Wigands Seelenheil (Vore vnsis herren hern Wigandes sele, deme god genedig sie) und ihres eigenen. Welcher von den beiden sich im Stift aufhält, soll die Rente nutzen, der andere erst, wenn er wieder in seinen Konvent kommt. Die Aussteller geben zusätzlich ihrem Sohn Konrad aus dem genannten Gut 1 s.d. jährlichen Zinses auf Martini und zwei Michelshühner zu Michaelis.

Rückvermerk 

(15.Jh.) Harlon ein malder frucht. Der zweite Vermerk (15.Jh.) stark verblaßt und nicht mehr lesbar. Weiterer Eintrag (15.Jh.): Ich Conrad von godes genaden lantg[rave]. (Inventar 1527) xlix

Zeugen 

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Siegler 

die Ausst.

Formalbeschreibung 

Ausf. Perg. - RundSg. Konrad Kellners abh.; U.: S CVNGE KELLER, Abb. Küch: Siegel (wsie Nr.5) S.291 Nr.7)

Weitere Überlieferung 

Abschrift Kopiar K 270, 91r-v

Druckangaben 

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Literatur 

List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.122 Anm.3, 162

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
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