HHStAW Bestand 21 Nr. U 54

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1465 Juni 25

Originaldatierung 

D. in crastino nativitatis beati Johannis baptiste 1465

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Else 'Beyerssen', Meisterin, Priorin und der Konvent des Klosters Dirstein ('Dyresteyn') vom Orden des heiligen Benedikt, in der Grafschaft Diez gelegen, Trierer Diözese, verkaufen Herrn Dietrich von Hüblingen ('Hobelyngen'), Kanoniker im St. Lubentiusstift zu Dietkirchen, und dessen Bruder, Herrn Gerhard, Kanoniker im St. Georgenstift zu Limburg, deren Erben oder dem, der mit deren Wissen und Willen Inhaber dieser Urkunde ist oder den sie zum Erben machen, für 100 schwere rheinische Gulden der vier Kurfürsten am Rhein Frankfurter Währung, die diese ihnen bezahlt haben, 5 Gulden Pfenniggülte, die sie den Käufern oder ihren Erben am 24. Juni nach Limburg oder in ein Schloß im Umkreis einer Meile davon in deren Haus auf eigne Kosten und Gefahr entrichten sollen. Sie haben die Gülte den Käufern mit Halm und Mund, wie in der Grafschaft Diez rechtsüblich, aufgetragen und setzen dafür zu Unterpfand ihren Hof und ihre Güter in und um Offheim ('Uffheym'), die Henne Sommer innehat, mit Renten, Zinsen und Erbrecht ('erbeschaffte'), Haus, Scheuer, Hof, Hofstätte, Garten, Äcker, Wiesen und Gelände, in Dorf, Holz und Feld. Sie haben den Käufern den Hof und die Güter aufgegeben vor Henne Roßel von Gemünden, Schultheiß in der Dehrner Zent, Georg Baldemar zu Dietkirchen ('Dygk-') und Heyncze Deydeler zu Offheim, beide Schöffen in der Dehrner Zent, die ihr Gerichtsgeld und Zeugnis ('orkonde') darüber empfangen haben. Die Käufer können die Kaufsumme mit vierteljähriger Kündigung zurückfordern. Geschieht die Zahlung dann nicht, so können die Käufer das Unterpfand an sich nehmen. Die Aussteller überlassen es deren Gewissen ('consciencien'), wenn das Unterpfand dann besser als die Hauptsumme und die etwa rückständige Gülte ist, und wollen darin ein Genügen haben. Auch ist den Ausstellern der Rückkauf gegen Zahlung der Kaufsumme in Limburg oder in einem Schloß im Umkreis einer Meile davon gestattet, wobei diese Urkunde zurückzugeben ist.

Siegler 

Es siegeln die Aussteller mit ihrem Konventssiegel, 'des wir uns zu unß(e)n sachen gebruchen', Herr Johann Donner, Abt von St. Mathias zu Trier, Herr Johann von Hachenburg ('-berg'), Prior von St. Beatusberg bei Koblenz vom Kartäuserorden, Dietrich von Bubenheim, Kuno ('Cone') von Reifenberg, Hyldeger von Langenau, alle drei Amtleute zu Diez, Johann Frei von Dehrn, Amtmann zu Hadamar ('Obernhade-'), und Henne Roßel von Gemünden, Schultheiß der Dehrner Zent.

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament mit acht Siegeln: 1. Versehrtes Siegel des Abts von St. Mathias (Ewald IV, Tf. 102,11). 2. Großes Siegel des Klosters Dirstein. 3. Versehrtes Siegel des Priors vom Beatusberg (Ewald IV, Tf. 32,2). 4. Siegel des Dietrich von Bubenheim, 5. des Cone von Reifenberg, 6. des Hyldeger von Langenau, 7. des Johann Frei von Dehrn, alle schlecht geprägt. 8. Durchmesser 2,2 cm, im Siegelfeld zwei schräg gekreuzte Schilfkolben (also ein redendes Siegel: rosus = Rohr, Binse, vgl. Brinckmeier II,487), Umschrift: 's(igel) hen rusel von gemunden'. - Rückvermerk (16. Jh.): 'Abgelost 5 fl. pension'. - Kopie, Papier (18. Jh.) W 21, Kopiar 5

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Benediktinerinnenkloster Dierstein, Nr. 644

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde
Detailseite Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)