Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Johann von Helfenstein, der Junge, und seine Frau E(lse) verkaufen dem Adligen ('festen') Johann Frei von Dehrn, dessen Frau Margarete, deren Erben oder dem, der mit deren Willen und Wissen Inhaber dieser Urkunde ist, für 600 Gulden Limburger Währung, die diese ihnen bezahlt haben, ihr Viertel des Zehnten zu Lindenholzhausen ('Holtzhusen zur linden') und ihren halben Zehnten zu Eschhofen ('Escherßhoben') bei Limburg, klein und groß. Sie haben den Käufern diese Zehnten mit Halm und Mund aufgetragen, wie in der Grafschaft Diez und sonst im Lande rechtsüblich. Der Wiederkauf ist gegen Zahlung der Kaufsumme in Dehrn, Limburg oder eine Meile davon in einem Schloß, wo die Käufer wünschen, 14 Tage vor oder nach dem Neujahrstage unter vierteljähriger Kündigung gestattet. Adam Foel von Irmtraut. Chorbischof zu Trier vom Titel des heiligen Lubentius, bekundet, daß der Verkauf dieser Zehnten, die von ihm und dem St. Lubentiusstift zu Lehen rühren, mit seiner Einwilligung geschah. Ebenso bekunden Hermann von Helfenstein und Johann, Herr zu Helfenstein, ihre Zustimmung. - Siegel des Ausstellers, des vorgenannten Archidiakons und des Hermann und Johann von Helfenstein.
Datierung
1446 Januar 2
Originaldatierung
D. et actum in crastino circumcisionis domini 1445 juxta stilum Treverensem
Alte Archivsignatur
Best. 19 Nr. U 206 a
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Kopie, Papier (16. Jh.) Blatt 10v-11r
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, St. Lubentiusstift Dietkirchen, Nr. 208
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|---|
Detailseite | Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | ||
Detailseite | Original | Amtsbuch | ||
Detailseite | Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) |