Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Peter Frietz, Heimberger, Jacob Weiß und Peter Frietz, Bürgermeister, und die ganze Gemeinde Oberzeuzheim (Oberzeuszheim), verkaufen Philipp von Langenbach, Nassau- Katzenelnbogischen Rat und Amtmann zu Dillenburg (Dillenburgh) und seinen Erben ihre gemeinen Kappes- und Möhrengärten in ihrem gemeinen Wasen bei des Käufers alten Mühle auf dem Ziegenfürth (uffem Zievenfurdt) gelegen, gülten und lastenfrei. Sollte sich über kurz oder lang herausstellen, dass die Gärten doch mit Abgaben belastet sind, haftet die ganze Gemeinde mit ihren Gütern für die Bezahlung dieser Abgaben. Der Käufer hat der Gemeinde nach erfolgtem Ausgang und Schätzung 110 Gulden guter Landeswährung, den Gulden zu 24 Albus und den Albus zu 9 Pfennig bezahlt. Die Gemeinde begibt sich alter rechtlichen Möglichkeiten, den Kauf anzufechten, insbesondere verzichtet sie auf Deception non numeratae peccuniae, doli mali, laesionis et deceptionis ultra dimidium justi praetii. Der Verkauf wird bestätigt durch die nachgenannten Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu Niederzeuzheim (Niederzeutzheim) Adam May , Landschultheiß im Vierzent zu Ellar und Jacob Schüe, Johann Hap, Adolf Schmidt, Peter Fritz, Heyn Görg, Johannes Geibel und Pater Ludwig, alle Schöffen des Gerichts Niederzeuzheim.
Datierung
1631-01-10
Originaldatierung
Datum des Montag nach der heiligen drei König tag des 1631. Jahres
Vermerke (Urkunde)
Unterschriften
Unterschrift des Landschreibers zu Hadamar Jeremias Faber
Siegler
Gerichtssiegel von Niederzeuzheim
Formalbeschreibung
Ausfertigung Pergament
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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