HHStAW Bestand 1008 a Nr. 78

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Hans Andreß von Klingelbach und Wilhelm von Langenbach vertragen sich über das Haus Faulbach und das Haus Hadamar. 1. Das Haus Hadamar ist geschätzt auf 470 Florin zum Haus gehören die Röder (Roder) Wiese mit Zubehör über dem Bach auf 600 Gulden geschätzt, der Garten, genannt der Ackergarten, geschätzt auf 40 Gulden; ein Satel Land, genannt' 'uff dem Weigerberg', auf 4 fl.; ein Placken Land auf der Holn neben Hannß Ulmstadt, geschätzt auf 3 Gulden, Wert insgesamt: 1.117 Gulden. Sollte noch weiterer Besitz zum Hause Hadamar gehören, so soll er bei diesem bleiben, ausgenommen solche Güter, die bisher gemeinsam verwaltet wurden, über diese wird man sich vergleichen. 2. Das Haus Faulbach wird auf 550 Gulden geschätzt, sowie es in seiner Umfriedung liegt, mit Scheuern, Ställen, Hofreite, Garten, Haus, Weiher und den jungen Eichen, ausgenommen die Hecke, durch die der Limburger (Limpurger) Pfad geht. Ferner gehören zum Haus die Kraßwiese, geschätzt auf 400 Gulden; das Wieschen im Dorf unter dem Weg bei Hobgen Haus, geschätzt auf 50 Gulden; der neue Kappesgarten und der Weingarten, geschätzt auf 70 Gulden, Wert insgesamt: 1.070 Gulden. 3. Der Besitzer von Haus Hadamar behält das Florscheit, das Weidenborner (Weiter borner) Feld und das Niederste Kapel Feld, zusammen 6 1/2 Morgen, die dem anderen vergütet werden. 4. Was sonst außerhalb des Hauses Faulbach, der Hofreite und der Zäune gelegen ist, Acker, Wiese, Weide oder Gehölz soll im kommenden Herbst durch Schiedsleute gütlich geteilt und verlost werden. 5. Der Zehnte, die Schäferei und das Holz im Gliessenberg und zu Dorndorf (Dorndorff), das soll beiden gemeinsam je zur Hälle gehören. 6. Andere auswärtige Güter oder Gefälle sollen wie bisher auf Martini geteilt werden. 7. Derjenige, der Haus Faulbach innehat, soll den Hof zu Niederahlbach (Nidern Albach) verlassen und von dem anderen dafür mit Ländereien zu Faulbach, mit Geld und auf andere Weise entschädigt werden. 8. Wer Hadamar bekommt, soll dem anderen 47 Gulden auszahlen.

Datierung 

1583-05-29

Originaldatierung 

Heut dato denn 29 . Mey anno 1583

Vermerke (Urkunde)

Rückvermerk 

Gleichzeitig: 1583 Verglichung belangs Hatemer und Faulbach zweusen unß beytte Schweegern.

Unterschriften 

Unterschriften der Aussteller

Formalbeschreibung 

Ausfertigung Papier, Kerbzettel

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde