HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1891

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1662 März 23

Originaldatierung 

So geschehen den drey und zwentzigsten Martii anno ein tausent sechs hundert zwey und sechszig

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Johann Philipp [von Schönborn], Erzbischof von Mainz und Bischof von Würzburg, sowie Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda, bekunden für sich, das Stift Würzburg, das Kloster Fulda und ihre Nachkommen, dass zwischen ihnen lange Zeit Streitigkeiten wegen der von den Würzburger Bischöfen bisher in Anspruch genommenen bischöflichen Jurisdiktion über Fulda bestanden haben. Mit Zustimmung des Propstes, des Dekans und des Domkapitels von Würzburg, des Dekans und des Konvents von Fulda haben die Räte des Erzbischofs und des Abtes den folgenden Vergleich vermittelt: 1. Der Bischof von Würzburg erkennt an, dass der Abt von Fulda, dort, wo er bisher die geistliche und weltliche Gerichtsbarkeit ausgeübt hat, dies weiterhin selbst oder durch einen Beauftragten unangefochten tun darf. Der Abt von Fulda verspricht, dass er die erzbischöfliche Oberhoheit von Mainz anerkennt, solange sein Gebiet katholisch bleibt. 2. Der Abt verpflichtet sich, jede Neuwahl und Änderung im Kloster Fulda dem Erzbischof von Mainz schriftlich zu melden, um Bestätigung zu bitten und durch Handgang (manutenentz) zu überweisen. 3. Der Erzbischof von Mainz verpflichtet sich, die Wahl ohne Auferlegung von Gebühren anzuerkennen und den Handgang anzunehmen. 4. Zur Vermeidung von Unklarheiten bei der Bestätigung des Abtes werden die Formulare für die Briefe zur Meldung und Bestätigung der Abtswahl festgelegt. Es folgt das Formular für den Abt von Fulda: Nach dem Tod des N., Abt von Fulda, ist durch einstimmige Wahl des Konvents der N. zum Abt von Fulda gewählt worden und im unangefochtenen Besitz der Abtswürde. Da unser Vorgänger, Abt N., im Jahr N. mit eurem Vorgänger als Erzbischof einen Vergleich geschlossen hat, dass nach der Wahl der neue Abt von euch die Bestätigung der Wahl und die Überlassung der geistlichen Jurisdiktion über Fulda sowie den Handgang schriftlich zu erbitten hat, bitten wir um Bewilligung unseres Ansuchens. 5. Es folgt das Formular für das Bestätigungsschreiben des Erzbischofs von Mainz: Wir haben euer freundliches Schreiben erhalten, dem wir entnehmen, dass ihr einstimmig zum Abt von Fulda gewählt worden und im unangefochtenen Besitz der Abtswürde seid. Den im Jahr N. von eurem Vorgänger als Abt mit unserem Vorgänger als Erzbischof geschlossenen Vergleich erkennen wir an und bestätigen eure Wahl und die geistliche Jurisdiktion über Fulda. Wir sichern euch Beistand gegen jedwede Angriffe von katholischen oder unkatholischen, benachbarten oder ausländischen Personen auf eure Rechte zu. Erzbischof Johann Philipp und Abt Joachim sagen für sich und ihre Nachfolger zu, dass sie sich stets und uneingeschränkt an alle Artikel des Vergleichs halten werden. Sie bekunden, dass mit dem Vergleich die zwischen ihnen bestehenden Streitigkeiten beigelegt sind. Ankündigung der Unterfertigung des Erzbischofs und des Abtes. Johann von Heppenheim, genannt von Saal, Domdekan von Mainz, und das Domkapitel von Mainz, Johann Hartmann von Rosenberg, Domdekan von Würzburg, und das Domkapitel von Würzburg sowie Matthias Benedikt (Benedictus) von Rindtorff (Rinndorf), Dekan von Fulda, und der Konvent von Fulda bekunden, dass der Vergleich mit ihrer Zustimmung vermittelt worden ist. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5, Seite 6 und 7, Seite 8 und 9, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3, Avers 4, Avers 5)

Unterschriften 

(Iohan Philip archiepiscopus manu propria

Ioachimus abbus manu propria)

Siegler 

Erzbischof Johann Philipp, Abt Joachim, Domkapitel von Mainz, Domkapitel von Würzburg, Konvent von Fulda

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, fünf mit rot-gelber Seidenschnur angehängte Siegel

Weitere Überlieferung 

Nr. 1892; Nr. 2323; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 1, Nr. 83 [Vidimus des Notars Johann Peter Rabich]

Druckangaben 

Richter, Urkunden, S. 108-114; Schannat, Dioecesis Fuldensis cum annexa sua hierarchia, Nr. CXC [Teildruck]; Hack, Rechtsstreit, S. 251-255, Nr. 12.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Vgl. Nr. 2149, Nr. 2150, Nr. 2170 und Nr. 2323.

Repräsentationen

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