HHStAW Bestand 27 Nr. 16

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Kunigunde, Frau zu Westerburg, Witwe Johanns, Herrn zu Westerburg, sowie beider Sohn Reinhart bekennen, dass sie dem Propst und Kapitel des Stifts Gemünden 60 fl. von Florenz, wie zu Westerburg gang und gebe, wegen eines Hengstes schulden. Sie versetzen dafür vor gehegtem Gericht zu Gemünden 8 Mött Hafergülte an den 12 Mött, die ihnen von Dietrich von Härtungen angestorben sind und zu Hellenhahn fallen und von denen der + Ehemann der Ausstellerin 4 Mött dem Katharinenaltar in Gemünden angewiesen hat. Sie behalten sich die Ablösung 8 Tage vor oder nach St. Peterstag in kathedra gegen Rückzahlung der Summe, die in die Hand des Ältesten des Stifts, eines Burgmannes zu Westerburg und eines Kirchgeschworenen zu Gemünden gelegt werden soll, damit diese davon Gülten zur Präsenz kaufen. Das Stift soll davon des + Grafen Jahrgedächtnis begehen und seiner Eltern und Nachkommen stets gedenken.

Datierung 

1370 August 24

Originaldatierung 

Datum 1370 die ipso beati Bartholomei apostoli secundum stilum Treverensem.

Vermerke (Urkunde)

Siegler 

Es siegeln die Aussteller sowie Godebracht von Irmtraut, Ritter, und Dymann von Sottenbach, Edelknecht.

Formalbeschreibung 

Abschr. Pap. 15. Jh.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde