HHStAW Bestand 170 I Nr. U 2250

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Papst Alexander VI. an den Erzbischof von Trier und den Dekan der Kirche St. Florin in Koblenz unter Hinweis auf die inserierte Bulle Papst Pauls II. von 1465 Mai 12 als Exekutoren, nachdem ihm von Hermann Erzbischof und Dekan und Kapitel des Doms zu Köln vorgetragen worden, daß zwischen + Ropert, Erzbischof zu Köln, und dem Kapitel und den Ständen von Köln Zwietracht und Krieg war durch Schuld Erzbischof Roperts, der, um Kapitel und Ständen militärisch widerstehen zu können, einige Burgen und Städte der Kölner Kirche in die Gewalt des + Herzogs Karl von Burgund gegeben habe und selbst den Herzog zur Belagerung der Stadt Neuß, die ganz der Kölner Kirche gehörte, mit einem sehr starken Heer veranlasst hat, wobei der Herzog sein Feldlager mehr als ein Jahr hielt, während Kapitel und Stände den Erzbischof und Kurfürsten Hermann, damals Kanoniker in Köln mit der Rückeroberung der genannten Burgen und Städte und der Befreiung der Stadt Neuß von der Belagerung beauftragten und, als er dies nicht durchführen konnte, seinen Bruder + Landgraf Heinrich von Hessen zu Schutz und Hilfe unter Zusage der Entschädigung seiner Auslagen warben, der mit militärischer Macht diesen Schutz übernahm und in mehr als zwei Jahren auf eigene Kosten kämpfte, so daß, nachdem Kaiser Friedrich und die Fürsten des römischen Reichs ebenfalls der Kölner Kirche halfen, deren Gebiet von der feindlichen Besetzung befreit war. Nachdem Erzbischof Hermann als Nachfolger Ruperts apostolisch bestätigt war, hat Landgraf Heinrich dem Kapitel die Rechnung von 218311 1/2 Gulden 2 Albus vorgelegt, aus Liebe zur Kölner Kirche und zu Erzbischof Hermann nach langen gütlichen Verhandlungen alles bis auf 50000 Gulden erlassen, für die er 6 Städte und Burgen der Kölner Kirche als Pfand in Nutzung haben sollte. Nachdem Landgraf Heinrich vor deren Übernahme starb, habe Erzbischof Hermann 20000 Gulden den Erben + Landgraf Ludwigs von Hessen gegeben und 6 Jahre die Vormundschaft über Wilhelm, den einzigen Sohn und Erben + Heinrichs, geführt, der danach die 6 Städte und Burgen gefordert habe. Um weitere Auseinandersetzungen zu vermeiden, wurden Wilhelm 30000 Gulden und davon 1000 Gulden Zins verschrieben sowie als Unterpfand 6 Städte und Burgen, die ihm und seinen Erben bei Zahlungsversäumnis eingeräumt werden sollen. Auf Bitte von Erzbischof Hermann und Dekan und Kapitel von Köln sowie Landgraf Wilhelms befiehlt der Aussteller, da er keine genaue Kenntnis hat, dies zu untersuchen und, wenn es sich als rechtmäßig erweist, zu bestätigen.

Datierung 

1493-04-17

Originaldatierung 

Rome apud sanctum Petrum 1493 quinto decimo kal. Maii, pont nostri anno primo

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

inseriert in der Urkunde von 1494 Dezember 13, Abt. 170 Urkunde 2250

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abschrift Ende 15. Jh. Papier in Abt. 170 III; Abschrift Ende 15. und Anfang 16. Jh. in Abt. 170 II

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde