HStAD Bestand F 24 C in Nr. 39/1

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1567 Oktober 29

Provenienz

(Vor-) Provenienzen 

56-57

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Die Befehlshaber zu Laubach an Dr. Johann Graue, nassau-weilburgischer Rat: Teilen mit, daß die Juden zu Assenheim nach Vertrag von 1278 November 14 (Nr. 6) auch der Herrschaft Falkenstein und damit den Erben v. Solms und v. Isenburg-Büdingen verpflichtet seien. Gemäß Schreiben von 1528 Oktober 2 (Nr. 1218) habe Graf Reinhard v. Solms-Lich Strafbefugnisse über die dortigen Juden. Schon damals hätten die Juden an Solms und Isenburg einen gewöhnlichen Gulden zu entrichten gehabt. Da diesen die Stadtherrschaft zu Assenheim mit 5/6 zustehe, hätten sie auch die Pflicht, die dortigen Juden zu beschützen. Wegen zu starker Vermehrung bestünde die Gefahr, daß die Juden die Christen vertreiben und die Juden das Städtchen an sich brächten, indem sie Häuser pfänden und darin wohnen bleiben.

Formalbeschreibung 

Pap.; Abschrift (gleichz.)

Deskriptoren 

Laubach:Befehlshaber

Graue:Johann, Dr., nassau-weilburgischer Geh. Rat

Assenheim:Juden

Falkenstein, Herrschaft

Solms, Grafen v.

Isenburg-Büdingen, Grafen u. Herren v.

Solms-Lich, Grafen v.:Reinhard I.

Solms, Herrschaft

Judensteuer

Stadtherrschaft

Schutzherrschaft

Pfändung

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte