HHStAW Bestand 40 Nr. U 466

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Grete, Tochter des + Rorich Meynhart, Bürgerin zu Limburg, macht, da nichts gewisser als der Tod und nichts ungewisser als die Zeit des Todes ist und es daher nützlich ist, das Heil der Seele zu bedenken und ihr Bestes vorzukehren, weil den Menschen nur deren Werke folgen, zu ihrem, ihrer Eltern, Altvordern und aller Verwandten ('frunde') Seelenheil ihr Testament und bestellt ihr Seelgerät. Sie vermacht: dem St. Georgenstift in Limburg zur allgemeinen Präsenz 1 Mark ewiger Gülte Limburger Währung, damit das Stift nach ihrem Tode an ihrem Jahrtag ihrer und aller ihrer Altvordern Seele mit Vigilien, Messen und Gebet gedenkt, wie im Stift rechtsüblich; ebenso ihrer Magd Meckelen auf Lebenszeit 1 Mark ewiger Gülte, die nach deren Tod der allgemeinen Präsenz im Limburger Stift zur Verteilung, wenn man ihre Jahrzeit begeht, zufallen soll. Diese beiden Gülten sollen ihre Treuhänder aus ihrem Nachlaß nehmen und anlegen. Sie vermacht ferner: dem Kloster Eberbach ('den herren von Erbach') 2 Pfennig Gülte von dem kalten Bad der Juden sowie 18 Pfennig Gülte, die dasselbe Kloster ihr jährlich entrichtete; den Nonnen zu Bärbach ('den jungfrauen zu der Berpach') 1 1/2 Malter ewiger Korngülte zu Panrod ('Pannenrode') von 'Krismen' Gut von Villmar, damit beide Klöster nach ihrem Tod ihre Jahrzeit begehen und auch der Seele ihrer Eltern gedenken mit Vigilien, Messen und Gebet, wie es dort rechtsüblich ist. Ihr Haus auf der Brücke, in dem sie wohnt, vermacht sie mit allem Hausrat und Vorrat ('buwerade') und mit dem Weihergarten, an dem Sänger außerhalb der Neustadt gelegen, und allen zugehörigen Rechten und Gewohnheiten, wie es an sie gekommen ist, zu rechtem Seelgerät dem Junker Dietrich von Braunsberg. Nur soll er 1 Bett davon für ihre Seele in das Spital zu Limburg geben. Herrn Gerlach, ihrem Oheim, dem Dominikaner ('predeger'), vermacht sie auf Lebenszeit ihren Weingarten jenseits der Lahn, der dessen Großmutter ('annychen') gehörte. Nach dessen Tod soll er dem Kartäuserkonvent in Koblenz zustehen. Mit der ersten Ernte ('schar') dieses Weingartens sollen ihre Treuhänder ihre Schulden bezahlen. Ferner vermacht sie: den Barfüßern zu Limburg 1/2 Mark; den Wilhelmiten zu Limburg 1/2 Mark; den Nonnen zu Beselich 1 Mark jeweils ewiger Gülte Limburger Währung, die diese unter die Anwesenden, wenn sie ihre Jahrzeit begehen, teilen sollen. Sie sollen dafür ihre Jahrzeit zu ihrem Seelenheil und dem aller ihrer Voreltern ('altern') und guten Verwandten ('frunde') mit Vigilien, Seelmessen und Gebet, wie dort üblich, begehen. Die Treuhänder sollen diese Gülten den Klöstern sicher anlegen. Ferner vermacht sie: 3 Schilling Gülte dem St. Lubentiusaltar im Limburg Stift; 2 Achtel Korngülte, die 'Tyle Eckehardes' gibt, dem Kaplan im Spital zu Limburg zur ersten Messe; 2 Schilling Gülte der Frühmesse zu Limburg; 1 Malter Korngülte und 2 Schilling Pfenniggülte dem Meckelin Hiltwin auf Lebenszeit; nach dessen Tod sollen die Treuhänder zum Seelenheil der Ausstellerin und aller ihrer Vorfahren darüber verfügen. Zu ihren Treuhändern ('hantgetruwen und selenbewereren') bestellt sie Herrn Jakob von Diebach ('Dyppache'), Dekan im Stift zu Limburg, Junker Dietrich von Braunsberg, Herrn Henrich von Trier und Herrn Konrad von Diebach, Vikare im Limburg Stift, die ihr Testament so ausführen sollen, wie sie es Gott schuldig sind und vor dem allmächtigen Gott verantworten wollen. Würden sie mehr Gut an Gülten, Zinsen, Eigen und Erbe in ihrem Nachlaß finden, so sollen sie darüber zum Seelenheil der Ausstellerin und ihrer Eltern verfügen. Würden die Treuhänder bei der Verfügung über das Gut gehindert, so dürfen sie zur Verteidigung auf den Nachlaß zurückgreifen. Beim Tode eines Testamentsvollstreckers sollen die übrigen einen neuen wählen. Die Ausstellerin behält sich die Änderung des Testaments vor. - Siegel des Johann von Nauheim und Hentze Honne, Schöffen zu Limburg, sowie der 4 Treuhänder, die geloben, das Testament auszuführen. - Geschehen zu Limburg im Hause der genannten Jungfer Grete. - Thilemann Ehlen ('Elhen') von Wolfhagen ('Wolffhan'), Geistlicher ('paffe') Mainzer Diözese, wohnhaft zu Limburg, Trierer Diözese, kaiserlicher Notar, bekundet seine Anwesenheit, als dies am angegebenen Tag zur Kompletzeit geschah, seine Niederschrift und die Beifügung seines Zeichens.

Datierung 

Limburg, 1371 April 20

Originaldatierung 

Im Jahre 1371, in der nuonden indixien, uff den zwentzigesten dag des mandes Apriles, pontificatus des allerheyligesten in Crist fader unde herren unser herren Gregorien, von gotlicher vursichticheit dez eylfften babisten, in syme ersten jare

Vermerke (Urkunde)

Zeugen 

Johann Roltze, Vikar im Limburger Stift, und Contze Korp von Limburg

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament mit dem Signet des Notars. Die sechs Siegel ab, vom 2. und 4. hängen noch die Pressel an. - Rückvermerk (um 1400): 'Testamentum Greden Menhartz, huisfrauwen Dyder(ichs) von Brunsberg'. - - Druck: Wyß, Chronik 120 Nr. 4

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 600

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde