HHStAW Bestand 20 Nr. U 82

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Kraft von Allendorf ('Aldendorff'), Ritter, und seine Frau Gutghen bekunden, daß wegen des Testaments, das der + Konrad von Allendorf, Kanoniker zu Diez, Vetter des Ausstellers, gemacht hat, worin er dem Dekan, Kapitel und den Vikaren des Stifts Diez Güter und Gülten zum Seelgerät ausgesetzt hat, der Aussteller und seine Erben mit dem Stift zu Zwist und Fehde kamen, aber so gesühnt wurden, daß der Aussteller und seine Erben einen Teil des Gutes erhielten. Sie verkaufen nunmehr dem Stift für eine Geldsumme, die es ihnen bezahlt hat, die ihnen zugesagten Güter und Gülten, die sie dem Stift mit Halm und Mund, wie in der Grafschaft Diez rechtsüblich, aufgetragen haben: an Haus, Hof, Weingarten, Holz, Feld, Wasser, Wiese, Weide, Äckern, Land, Gülten und Zinsen, wie es im Testament verzeichnet steht. Sie geloben, das Testament zu halten und gute Währschaft zu leisten, wie in der Grafschaft Diez und dem Gebiet ('der phlege'), wohin die Güter gehören, rechtsüblich ist. - Siegel des Ausstellers und des Grafen Gerhard von Diez.

Datierung 

1379 März 2

Originaldatierung 

Actum et d. feria quarta post dominicam invocavit 1378 secundum stilum Treverensis dyocesis

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament. Beide Siegel ab (das 2. nebst Pressel). - Rückvermerk (15. Jh.): 'Consensus testamenti domini Conradi de Aldendorff'. - Kopie, Papier (18. Jh., von Ausfertigung) W 20, Kopiar III

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 440

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde
Detailseite Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)