Identifikation
Titel
Anweisung: Nach reiflicher Überprüfung haben nach dem Hessen-Kassel'schen Gesetz vom 6. Juli 1770, § 13 die älteren gerichtlich bestätigten Hypotheken sowohl in Konkurs- und Debitsachen als auch sonstigen Prioritätsstreitigkeiten den Vorrang (ein Überweisungsschreiben vom 16. Dezember 1788 anbei)
Laufzeit
Gießen, 1788 Oktober 2
Vermerke
Deskriptoren
Kassel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
nur Xerokopien
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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