HStAD Bestand B 1 Nr. 103

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

Kassel 1567 August 29

Provenienz

(Vor-) Provenienzen 

Hessen-Marburg

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Landgraf Wilhelm IV. von Hessen-Kassel und Landgraf Ludwig IV. von Hessen-Marburg bekunden, dass sie sich wegen der im Testament Landgraf Philipps I. fehlenden Bestimmungen über die Vergabe der Lehen im Nieder- und Oberfürstentum folgendermaßen verglichen haben: Von Landgraf Wilhelm sollen die Grafen v. Waldeck, Lippe, Hoya, Schaumburg, Diepholz, Rittberg, Schwarzburg und Plesse, von Landgraf Ludwig die Grafen v. Wittgenstein, Solms, Sayn, Nassau-Saarbrücken und Nassau-Idstein die Lehen empfangen. Von den Ritterlehen vergibt Landgraf Wilhelm außer denen innerhalb seines Landes die nächstgelegenen, nämlich im Stift Paderborn, Braunschweig, Eichsfeld, Harz, Thüringen und weiter, Landgraf Ludwig entsprechend zusätzlich die der Grafen v. Ziegenhain, in der Wetterau, im Vogelsberg sowie Westerwald und weiter. Der Streit um die Belehnung am Hirschberg und Eisenbach wird so geregelt, dass Landgraf Wilhelm den Hirschberg samt landesfürstlicher Obrigkeit darüber erhält und vergibt, Landgraf Ludwig aber Schloss Eisenbach samt Zubehör. Partikular-Renten und -Zinse bleiben ebenso unbenommen wie das Eigentum gegenseitiger Untertanen außerhalb ihrer Landesgrenzen. Haus Grebenau verleiht Landgraf Ludwig an die v. Pless. Die Grenze zwischen dem Hirschberg, Grebenau und dem Amt Alsfeld soll in Kürze abgeritten werden. Die Nutzung der zu den zum Amt Alsfeld geschlagenen Dörfern Wallersdorf und Bieber gehörenden Güter jenseits der Landesgrenze bleibt unbenommen. Beide Landgrafen werden die vier Erbämter (Erbmarschall, Erbkämmerer, Erbschenk und Erbküchenmeister) zusammen verleihen, ebenso die Lehen in den Ämtern der Grafen v. Diez. Die Gaugrebe'schen Lehen Haus Godelsheim und Grönebach wird Landgraf Wilhelm verliehen als Samtlehen, die Geldlehen aber alleine. Falls die 1.000 Gulden auf Frankenberg weiter zu Lehen ausgegeben bleiben, wird Landgraf Ludwig sie verleihen. Die ehemaligen Ziegenhainischen Lehen der v. Hutten wie den vom Kloster Breitenau herrührenden Zehnten zu Utphe der Flach v. Schwarzenberg verleiht ebenfalls Landgraf Wilhelm

Siegler 

Unterschrifts- und Siegelankündigung der Aussteller

Formalbeschreibung 

Pergament, mit den Unterschriften und zwei angehängten Siegeln

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat TIF
Detailseite Original Urkunde