Identification (charter)
Dating
(1365 September)
Notes (charter)
(Long) regestum
Erzbischof Gerlach von Mainz bekundet, dass er die Juden zu Bingen derart gefreit habe, dass er ihnen seinen Viztum Ulrich im Rheingau gegeben habe, so dass derjenige, der sich zu beklagen habe, dies vor dem genannten Viztum tun solle, oder vor dem, den dieser an seiner statt setzt. Er gebietet zugleich den Pfarrern zu Bingen, dass sie keinen dem entgegenstehenden Ladbrief entgegennehmen oder exequiren. Er gebietet auch den Bürgern der Stadt den Schutz der daselbst wohnenden Juden.
Formal description
Kopie einer Abschrift von Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch Nr. 5 Bl.173;
Information / Notes
Additional information
Papier.
Action | Type | Name | Access | Info |
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Detail page | Original | Kopie |
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