Identifikation
Titel
Kurmainzische Anweisung des Inhalts, dass die Juden der Stadt Mainz, des Erzstifts und der Herrschaft Königstein in Zukunft nicht mehr vor die Rabbiner zu Frankfurt, Worms oder anderswo, sondern in Zeremonialsachen nur noch vor dem eigenen Rabbiner beklagt werden dürfen.
Laufzeit
1602
Bestellsignatur
C 1 A Nr. 76 Bl. 187v-188 und 193v-194
Vermerke
Enthält
Abschrift einer Verordnung des kurmainzischen Kammeramts von 1602 August 27