Identifikation (Urkunde)
Datierung
1492 Juni 8
Originaldatierung
... der gebenn ist uf Freytag nach sandt Bonifacy tag unnd Crists geburt viertzehen hundert unnd im zwey unnd neuntzigstenn jarenn
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Johann (Hanns) Metzsch und seine Ehefrau Dorothea bekunden für sich und ihre Erben, dass sie Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und dem Kloster Fulda zwei Güter in Geismar mit allem Zubehör, allen Erträgen, Rechten und Freiheiten, mit aller Verfügungsgewalt verkauft haben. Die Güter sind Lehen des Klosters Fulda. Johann und Dorothea haben sie von Dorotheas Vater Frund (Freund) von Herda geerbt. Die Inhaber des einen Guts, Johann (Hanns) Weber und dessen Ehefrau Elisabeth (Els), haben jährlich an Michaelis [September 29] drei Gulden, zwei Hühner, eine Gans und ein halbes Schock Käse an Abgaben zu leisten. An Weihnachten [Dezember 25] müssen sie ein Festbrot (schonbrot) im Wert von sechs Groschen Fuldaer Währung geben, dann ein Fastnachtshuhn und an Ostern ein halbes Schock Eier. Die Inhaber des zweiten Guts, Nikolaus (Claus) Rolle und seine Ehefrau Kunigunde (Konne), haben jährlich an Michaelis drei Gulden, zwei Hühner, eine Gans und ein halbes Schock Käse an Abgaben zu leisten. An Weihnachten müssen sie ein Festbrot (schonbrot) im Wert von sechs Groschen geben, danach ein Fastnachtshuhn und an Ostern ein halbes Schock Eier. Dieses Gut war vorher bereits zweimal verpfändet: Zuerst an Friedrich (Fritze) Reyte, Kauderer (kudere) in Hünfeld, und dann für 150 rheinische Gulden Frankfurter Währung an Heinrich Faust. Von dieser Summe wurden 29 Gulden von Abt Johann an Johann Metzsch gezahlt. Auf die restlichen 121 Gulden verzichtet Johann Metzsch zu Gunsten Heinrich Fausts. Johann Metzsch verzichtet für sich und seine Erben auf alle Ansprüche auf diese Güter zu Gunsten des Abtes und des Klosters. Eventuelle später sich ergebende Ansprüche sollen nicht auf Kosten von Abt und Kloster gehen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1492 Juni 8...
Siegler
Johann Metzsch
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Kauderer (kudere): Gelegentlich Flachsschwinger, meist aber ein Zwischenhändler von Flachs und Garn, dann auch Hausier, kleiner Wucherer oder Betrüger, bis zum 16. Jh. nur als Übernahme belegt; vgl. DRW VII, Sp. 565 f.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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