Identifikation (Urkunde)
Datierung
1363 März 1
Originaldatierung
Nach Cristus geburt drytzenhundirt iar in dem drye und sechtzigistin iare an Mittewochen nach sent Petirs tage den man zu latine nennet ad kathedram
Alte Archivsignatur
1363 März 1 a
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Der Ritter Albrecht von Fischborn (Vischburn) bekundet für sich sein Ehefrau Elisabeth (Lise) und ihre Erben, dass er dem Ritter Dietrich von Thüngen (Dyczen von Tungden) für 300 Pfund Heller Fuldaer Währung folgende Einkünfte und Güter verkauft hat: in Fulda; der Hof vor Neuhof; in Reimbrechts [Wüstung bei Neuhof] (Reymbrechts); in Schweben (Swebirde). Diese Besitzungen und die Burg (slosz) Neuhof sind Albrecht gemäß den darüber ausgestellten Urkunden zusammen mit den von Eberstein und Johann (Hans) Küchenmeister von Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, für 300 Pfund Heller Fuldaer Währung verpfändet (vorschrieben) worden. Er verzichtet für sich, Elisabeth und ihre Erben auf alle Ansprüche und Rechte diesbezüglich ebenso wie gegenüber Heinrich und dem Kloster Fulda. Siegelankündigung. (siehe Abbildung: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Ritter Albrecht von Fischborn
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 104r, 104v
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Summe von 300 Pfund Heller wird in der Urkunde nur als Wertangabe für die Verpfändung durch Heinrich aufgeführt, nicht aber in direktem Zusammenhang mit dem Geschäft zwischen Albrecht und Dietrich. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass diese Summe auch die Kaufsumme für das in dieser Urkunde behandelte Rechtsgeschäft war.
Vgl. zur Wüstung Reimbrechts Reimer, Historisches Ortslexikon, S. 380.
Vgl. hierzu auch Nr. 460.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|---|
Detailseite | Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Detailseite | Original | Original |