Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Bürgschaft und Währschaftsleistung des an Cappel verkauften Zehntteils zu Wernswig
Datierung
1331 Februar 14
Originaldatierung
Anno domini 1331 in die beati Valentini martiris
Alte Archivsignatur
Urk. A II Kl. Cappel 1331 Febr. 14
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Die Ritter Gerlach von Lüder (Luttere) und Johann von Leimsfeld (Lymesfelt) sowie der Wäppner Dippel gen. Bizigel bekunden, sie hätten als Bürgen für den Wäppner Hartmann gen. Bizigel, der Abt und Stift Cappel den 4. Teil des Zehnten in Wernswig verkauft hatte, beschlossen, daß Hartmann, falls irgendeine Hinderung, die gewöhnlich 'ansprache' genannt würde (aliqua impaticio que wlgariter dicitur ansprache), dem Abt oder dem Stift Cappel hinsichtlich des Kaufes oder des Besitzes des genannten Zehnten geschähe, die geforderte Währschaft leisten würde. Bei eventueller Nachlässigkeit Hartmanns können Abt und Konvent auf sie als gute Bürgen zurückgreifen.
Rückvermerk
(14.Jh.) Super warandia quarte partis decime in Werneswig
Zeugen
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Siegler
Ritter Ludwig von Heimbach (Heinbach)
Formalbeschreibung
Ausf. Perg. - DreieckSg. Ludwigs von Heimbach hing ab, Bruchstücke der Ausf. beiliegend, Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.289 Nr.4
Weitere Überlieferung
Abschrift Kopiar K 270, 163v
Druckangaben
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Literatur
G.List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.304
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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