Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Catharina, Henrich Hilts Tochter, von (Nieder-)Zeuzheim, bekundet, daß sie vor Jahren von ihren + Eltern in das Kloster Bärbach ('Ber-') vom St. Klarenorden, im Kirchspiel oder Bezirk ('zirck') Katzenelnbogen ('Altenn Ca-') gelegen, getan ist, aber Landgraf Philipp der Ältere von Hessen, Graf von Katzenelnbogen, Diez, Ziegenhain und Nidda solchen Orden als verdächtig, ärgerlich und Gottes Wort ungemäß abschaffte mit dem Vorhaben, das Kloster mit Zubehör zu andern frommen Zwecken zu verwenden, und deshalb befahl, ihr, die sie nichts an Geld oder Gut ins Kloster brachte, 12 Gulden zu je 26 Albus zum Verzicht und Abzug zu geben. Sie bescheinigt hiermit die Auszahlung der 12 Gulden durch Reinhard Schenk zu Schweinsberg, Hauptmann zu Ziegenhain, obersten Vorsteher der vier hohen Spitäler zu Hessen, und verzichtet auf alle Ansprüche an das Kloster und dessen Güter. - Zeugen: ihr Bruder Johann Schneider von Frickhofen und ihr Schwager Lotz Haen von Oberzeuzheim. - Schultheiß und Schöffen zu Katzenelnbogen künden das Siegel ihres Gerichts an.
Datierung
1566 April 16
Originaldatierung
Actum et d. dinstags denn 16. Aprilis 1566
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier mit aufgedrücktem Siegel auf Papieroblate
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, Klarissenkloster Bärbach, Nr. 297
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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