Identifikation
Titel
Hinweis: Auf die verschiedenen Anfragen, ob, wenn jemand dem Anderen 'ex contracto vitalito' sukzediert, auch die Kollateral-Gelder zu entrichten seien, wird auf die am 6. September 1738 erlassene Verordnung verwiesen
Laufzeit
Gießen, 1784 Juli 1
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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