HStAD Bestand E 3 A in Nr. 9/51

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Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Verordnung: Es ist verboten, dass die Pfarrer den Abendmahlswein selbst stellen. Es ist Wein zu verwenden, für den die Tranksteuer entrichtet wurde

Laufzeit 

Gießen, 1725 März 19

Fundstelle (Blatt / Seite) 

Seite 26

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte
Detailseite Nutzungsdigitalisat TIF