Identifikation
Titel
Verordnung: Es ist verboten, dass die Pfarrer den Abendmahlswein selbst stellen. Es ist Wein zu verwenden, für den die Tranksteuer entrichtet wurde
Laufzeit
Gießen, 1725 März 19
Fundstelle (Blatt / Seite)
Seite 26
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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