Identifikation
Titel
Hinweis über die Anwendung des Artikel 20, Absatz 1 des Staatsvertrages: Die Ausführung des Baues neuer für die Rechnung der hessischen Regierung herzustellender Bahnen wird nach den für die Preußische Staatsbahnverwaltung geltenden Grundsätzen seitens der Gemeinschaft bewirkt, sofern nicht auf den Wunsch der hessischen Regierung im einzelnen Falle hiervon eine Ausnahme zugelassen wird
Laufzeit
Darmstadt, 1899 Februar 15
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|---|
Detailseite | Original | Akte | ||
Detailseite | Nutzungsdigitalisat | TIF |