Identifikation
Titel
Verordnung: Das Königlich Preußische Kriegsministerium gibt bekannt, dass die Gnadenbewilligung aus dem Kaiserlichen Dispositionsfond an die ehemaligen Soldaten nicht höher sein darf, als die der gesetzlich anerkannten Invaliden
Laufzeit
Darmstadt, 1893 Juli 7
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|---|
Detailseite | Original | Akte | ||
Detailseite | Nutzungsdigitalisat | TIF |