Identifikation (Urkunde)
Datierung
1494 Februar 24
Originaldatierung
... der geben ist uff Montag nach kathedra Petri anno Domini M° CCCC° XC quarto
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Margarete von Hatzfeld (Margreth von Hotzfeld), Witwe des Hildebrand (Hilprandt) von Steinau genannt Steinrück, bekundet, dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, ihr und Konrad (Contz) von Steinau genannt Steinrück als Vertreter (frunde) ihrer Kinder 900 Gulden Hauptgeld und 36 Gulden Zinsen schuldet. Dies belegt eine Urkunde des Abtes von 1492 Februar 24 (... uff Montag nach kathedra Petri nach Cristi unsers Herren geburt vierzehenhundert und im zweyundneuntzigistem iare) die Margarete vom Abt erhalten hat. An Kathedra Petri [1494 Februar 22] waren 36 Gulden Zinsen fällig. Diese 36 Gulden hat Johann zuvor bereits an Margarete gezahlt sowie 100 Gulden von den ausstehenden 900 Gulden. Margarete bestätigt den Erhalt der 100 Gulden und verzichtet für sich, ihre Kinder und Erben auf weitere Ansprüche auf diese 100 Gulden. Unberührt davon schuldet Johann ihr weiterhin 800 Gulden Hauptgeld und 32 Gulden Zinsen, auch wenn die ursprünglich hierüber ausgestellte Urkunde verloren gehen sollte. Die in dieser Urkunde genannten Bürgen sollen zukünftig nur noch für die 800 Gulden und 32 Gulden Zinsen haftbar gemacht werden können. Konrad von Steinau genannt Steinrück bekundet seine Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Siegler
Margarete von Hatzfeld
Konrad von Steinau genannt Steinrück
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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