Identifikation
Titel
Verordnung: Alle Personen, die liegende Güter, Zinsen oder Renten an den Deutschen oder andere geistliche Orden verkaufen oder durch andere Kontrakte übergeben wollen, dürfen diese Handlungen nur durch Beamte siegeln lassen
Laufzeit
Marburg, 1573 Mai 6
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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