HStAD Bestand E 3 A Nr. 95/1

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Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Verordnung: Es ist bekannt, dass fast täglich auf den fürstlichen Kammergütern und auch bei den Land-Untertanen wegen den erbeigenen Feldgütern Streit und Irrungen vorkommen. Es wird deshalb verordnet, dass nach einer besonderen Landmessungs-Ordnung und entsprechenden Instruktionen jeweils zwei vereidigte Landmesser die Streitigkeiten klären und schriftlich festlegen sollen

Laufzeit 

Darmstadt, 1631 April 22

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte
Detailseite Nutzungsdigitalisat TIF