Identifikation
Titel
Verordnung: Es ist bekannt, dass fast täglich auf den fürstlichen Kammergütern und auch bei den Land-Untertanen wegen den erbeigenen Feldgütern Streit und Irrungen vorkommen. Es wird deshalb verordnet, dass nach einer besonderen Landmessungs-Ordnung und entsprechenden Instruktionen jeweils zwei vereidigte Landmesser die Streitigkeiten klären und schriftlich festlegen sollen
Laufzeit
Darmstadt, 1631 April 22
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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