HStAM Bestand Urk. 56 Nr. 1341

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Bestätigung der Brüder Jost und Heinrich von Boyneburg über die Zahlung eines Zinses an das Kloster Hersfeld für das Lehen des Dorfs Stedtfeld

Datierung 

1513 März 5

Originaldatierung 

Geben nach Christi unßers liben hern geburt tusent funffhundert dritzen jar sonabent nach Oculi mei in der heiligen fasten

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Kaspar Schall, kaiserlicher Notar, beglaubigt durch seine Unterschrift die Kopie der folgenden Urkunde: Die Brüder Jost und Heinrich von Boyneburg bestätigen, dass sie einen jährlichen Zins in Höhe von 15 Gulden für das Lehen des Dorfs Stedtfeld [Ortsteil von Eisenach] an den Abt des Klosters Hersfeld laut einer entsprechenden Urkunde [siehe Nr. 1337] zu bezahlen haben, worüber sie ihre namentlich genannten Hintersassen in Stedtfeld in Kenntnis setzen, die den Zins entrichten müssen. Das Kloster besitzt bei Nichtzahlung des Zinses ein Pfändungsrecht. Siegelankündigung Josts von Boyneburg und des Junkers Sebastian von Wittern (Witterde).

Formalbeschreibung 

Kopie (16. Jh.), Papier, unbesiegelt

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Der kaiserliche Notar Johann Rummel beglaubigt mit seiner Unterschrift die Bestätigung des Notars Kaspar Schall.

Siehe Nr. 1337.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original